Es war ein ewig Hin und Her. Doch mit dem Ibiza-Skandal ist auch die seltsame Raucherlösung in Österreichs Restaurant gefallen. Rauchverbot gilt übrigens auch in Shisha-Bars und Nachtlokalen.
Sie möchten mit dem Rauchen aufhören? Jetzt ist die Gelegenheit günstig: Erst jüngst hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung von Individualanträgen von „Nachtgastronomiebetrieben“ abgelehnt. Damit wurde vom Höchstgericht Rechtssicherheit geschaffen: Das absolute Rauchverbot tritt in Österreich ohne jegliche Ausnahmen wie geplant mit 1. November 2019 in Kraft.
Das Rauchverbot in der Gastronomie gilt in Österreich in allen Räumen, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht bzw. eingenommen werden, zudem in allen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen. Weiterhin geraucht werden darf lediglich auf Freiflächen, wie z.B. in Gastgärten oder auf offenen Terrassen.
Sämtliche Tabak- und verwandte Erzeugnisse umfasst
Vom Rauchverbot des TNRSG sind nicht nur Tabakerzeugnisse erfasst, sondern auch verwandte Erzeugnisse – beispielsweise E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse – sowie Wasserpfeifen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie mit tabak- bzw. nikotinfreien oder tabak- bzw. nikotinhaltigen Füllungen betrieben werden.
Aufsicht durch unterschiedliche Organe
Kontrolliert wird die Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen seit Mai des Vorjahres durch die Aufsichtsorgane gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie durch Organe, welche gewerbebehördliche Vorschriften zu vollziehen haben. Auch die Arbeitsinspektionen kontrollieren in deren Wirkungsbereich die Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen.