Pflegegrade im Überblick: Beurteilungskriterien und Beantragung

Pflegegrade im Überblick: Beurteilungskriterien und Beantragung

Ab wann kriegt man in Deutschland Pflegegeld? Welche Kriterien muss man erfüllen? Wir haben die wichtigsten Antworten auf einen Blick!
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Immer mehr Deutsche sind auf Pflege und damit auf Pflegegeld angewiesen.

Die Deutschen werden immer älter. Damit einher steigt auch die Wahrscheinlichkeit, in der zweiten Hälfte des Lebens auf Unterstützung angewiesen zu sein. Vielleicht haben auch Sie Angehörige oder nahestehende Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder des Alters Pflege benötigen. In solchen Fällen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung umfassende Leistungen. Die nötige Voraussetzung ist jedoch die Festlegung eines Pflegegrades. Einen Überblick über die Pflegegrade und deren Beantragung liefert der nachfolgende Artikel.

Die Pflegegrade lösten die vormaligen Pflegestufen ab

Wer seinen Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bestreiten kann, ist auf Hilfe angewiesen. Nicht immer können Angehörige diese leisten. Ursächlich hierfür sind oft familiäre und berufliche Verpflichtungen. Zwischen Familie und Karriere bleibt nicht genügend Zeit, um nahestehenden Personen die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie verdienen.

Aus diesem Grund gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse hat, ist es erforderlich, Pflegebedürftige in Pflegegrade einzuteilen. Während der eine lediglich Unterstützung beim Einkaufen benötigt, sind andere rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen.
Im Januar 2017 lösten die Pflegegrade die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Pflegestufen ab. Ziel war es, geistige Erkrankungen angemessen zu berücksichtigen. Die Pflegebedürftigen sind seitdem hinsichtlich des Anspruchs auf Pflegeleistungen gleichberechtigt. Zwischen körperlich und geistig beeinträchtigten Personen wird nicht mehr differenziert.

Welche Pflegegerade gibt es?

Um Anspruch auf staatliche Leistungen zu haben, ist es nötig, zuvor einen Pflegegrad zu beantragen. Die Pflegebedürftigen sodann werden in fünf Kategorien eingestuft. Hierbei von Bedeutung ist das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Die Pflegegrade lauten:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit speziellen Anforderungen an die Versorgung

Anhand welcher Kriterien wird der Pflegegrad festgelegt und warum ist dieser so wichtig?

Das Hauptkriterium für die Festlegung des Pflegegrades einer Person ist die Zeit, die benötigt wird, um deren Grundpflege zu sichern. Dazu zählen unter anderem:

  • Körperpflege: Rasieren, Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege und Kämmen
  • Ernährung: Zubereitung von Mahlzeiten und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität: Selbstständigkeit im Alltag, Gehen und Stehen, Aufstehen und Hinlegen

Ferner sind insbesondere die sprachlichen Fähigkeiten, das soziale Umfeld und das allgemeine Verhalten von Relevanz.

Ein Gutachter beurteilt, inwiefern die pflegebedürftige Person in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu meistern. Dabei betrachtet der Sachverständige die oben aufgeführten Kriterien und vergibt für jeden Bereich Punkte. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.

Grundsätzlich gilt:

Je höher der Pflegegrad, desto größer die finanziellen Zuwendungen.

Daher ist es nachvollziehbar, dass Angehörige bestrebt sind, einen möglichst hohen Pflegegrad für Ihre Liebsten zu erreichen.

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

Die Beantragung eines Pflegegrades ist unkomplizierter, als es zunächst erscheint. Generell ist es zu empfehlen, den Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt über die Krankenkasse des Versicherten. Kontaktieren Sie diese schriftlich oder telefonisch und bitten Sie um die Einteilung in einen Pflegegrad. Falls Sie die Kontaktaufnahme für Ihre Angehörigen übernehmen möchten, benötigen Sie eine Vollmacht.

Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei Ihnen und vereinbart einen Termin zwecks Begutachtung.

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